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Verkehrsteilnehmer sanft beeinflussen
| 19. Januar 2012
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Die Markierungen, welche die Schulzone im Städtli kennzeichnen, haben nicht gesetzliche, sondern psychologische Aspekte. Bild: ljw
Strassenmarkierungen. Die von der Gemeinde Huttwil angestrebten Verkehrsberuhigungsmassnahmen im Bereich der Schulen Hofmatt und Städtli sind abgeschlossen. Bodenmarkierungen auf der Hofmattstrasse und auf der Südstrasse machen die motorisierten Verkehrsteilnehmer auf das Fussvolk aufmerksam und sollen langsameres Fahren erwirken.
Seit 2007 befasst sich die Gemeinde Huttwil intensiv damit, im Städtchen die bestmögliche Sicherheit für Fussgänger herzustellen. Etappenweise wurden in verschiedenen Siedlungsgebieten und in der Schulzone Nyffel Tempo-30-Zonen realisiert. Im Gebiet Fiechten / Untere Bäch soll ebenfalls Tempo 30 eingeführt werden; am kommenden Montag beginnt das Mitwirkungsverfahren (siehe separaten Bericht auf Seite 3). Die Situation im Bereich der Schulen Hofmatt und Städtli erforderte dagegen andere, optische Massnahmen, um die Sicherheit insbesondere der Schulkinder zu verbessern. Dies nicht zuletzt, weil bei grösseren Anlässen (Markt, Städtlifest, Fasnacht usw.) der Verkehr der Hauptstrasse über die Hofmattstrasse umgeleitet wird.
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Seit 2007 befasst sich die Gemeinde Huttwil intensiv damit, im Städtchen die bestmögliche Sicherheit für Fussgänger herzustellen. Etappenweise wurden in verschiedenen Siedlungsgebieten und in der Schulzone Nyffel Tempo-30-Zonen realisiert. Im Gebiet Fiechten / Untere Bäch soll ebenfalls Tempo 30 eingeführt werden; am kommenden Montag beginnt das Mitwirkungsverfahren (siehe separaten Bericht auf Seite 3). Die Situation im Bereich der Schulen Hofmatt und Städtli erforderte dagegen andere, optische Massnahmen, um die Sicherheit insbesondere der Schulkinder zu verbessern. Dies nicht zuletzt, weil bei grösseren Anlässen (Markt, Städtlifest, Fasnacht usw.) der Verkehr der Hauptstrasse über die Hofmattstrasse umgeleitet wird.
Tempo 30 nicht möglich
Gemäss bfu wie auch im Sinne der Richtlinien des Kantons mussten die Verantwortlichen von einer Realisierung einer Zone 30 absehen, da bei viel befahrenen Strassen eine gewisse Mobilität gewährleistet sein muss. Zudem hätten bei Umsetzung der Tempo-30-Zone sämtliche Fussgängerstreifen (nach Norm) entfernt werden müssen, und laut Gesetz wäre die Einführung des Rechtsvortritts bei allen Einmündungen erforderlich geworden.
Auf der Basis von Normen
Die Gemeindebehörde griff deshalb zu optischen Massnahmen, um die Motorfahrzeuglenker auf das grossräumige «Schulzentrum» Hofmatt/Städtli zu sensibilisieren. Sie zog dazu das auf Verkehrssituationen spezialisierte Ingenieurbüro Kontextplan bei. Die inzwischen realisierten Markierungen hat Kontextplan auf der Basis von FGSO (farblich gestaltete Stras-senoberflächen) erarbeitet. Die Norm FGSO unterscheidet zwischen gesetzlich zwingend einzuhaltenden Markierungen und solchen, welche das Fahrverhalten beeinflussen, ohne dass die Fahrzeuglenker es bewusst wahrnehmen. Eine FGSO darf den Fahrzeuglenker indessen nicht von der Fahrbahn wegführen, darf bei den Verkehrsteilnehmern keine Unsicherheit bezüglich geltender Vortrittsregelung herbeirufen und auch nicht das Erkennen einer Signalisation beeinträchtigen. Verwirrende oder vom Verkehrsgeschehen ablenkende Symbole, Muster oder Zeichnungen sind ebenfalls nicht zulässig.
Aufmerksamkeit erregen und Geschwindigkeit drosseln
Die Hofmattstrasse wurde bei beiden Einfahrten in die Schulzone mit breiten, blauen Querstreifen, beidseits der Strasse einem ebenfalls blauen Längsstreifen sowie dem Dreiecksignal «Schule» markiert. Auch eine Tafel am Strassenrand weist auf die Schulzone hin. Die blauen Querstreifen veranlassen die Fahrzeuglenker, die Geschwindigkeit zu drosseln und die Aufmerksamkeit auf das meist jugendliche Fussvolk, die Velofahrer und Mofafahrer zu richten. Die Längsstreifen symbolisieren eine Verengung und bewirken, dass sich Fahrzeuglenker eher gegen die Strassenmitte hin bewegen.
Fussgängerstreifen verlegt
Im Weiteren wurde der Fussgängerstreifen Hofmattstrasse / Einmündung Südstrasse verlegt, denn der alte Fussgängerstreifen hatte direkt in die schmale, von Kindergärtelern vielbenutzte Südstrasse geführt. Der Fussgängerstreifen wurde deshalb um sechs Meter versetzt und das Trottoir entsprechend abgesenkt. Zudem wurde bei der Einmündung der Südstrasse in die Hofmattstrasse ein «Stop» installiert. Zur Erhöhung der Sicherheit der Fussgänger wurde zudem ein gelber Fussgänger-Längsstreifen bis zur Kreuzung Heimstrasse aufgezeichnet. «Ein Trottoir wäre in der schmalen Strasse nicht realisierbar gewesen. Der gelbe Längsstreifen jedoch signalisiert eine Verengung und bedeutet Fussgängerschutzzone. Befinden sich keine Fussgänger darauf, dürfen Fahrzeuge darauf verkehren – ähnlich der Funktion eines Radstreifens», erklärte der Huttwiler Werkhofchef Anton Rauch gegenüber dem «Unter-Emmentaler». Die für die Markierungen benützten Farben werden in sogenannten RAL-Farbtönen definiert. Als RAL-Farbe werden normierte Farben bezeichnet. Diese Normung geht auf eine Tabelle von 40 Farben zurück, die 1927 vom deutschen Reichsausschuss für dessen Lieferbedingungen erstellt wurde. Kunde und Lieferant können bis heute nur eine RAL-Nummer austauschen, jedoch kein Farbmuster auf definiertem Material. Inzwischen beinhaltet RAL Classic 213 Farbtöne. Das vierstellige Nummern-System erfolgte 1940 und ist bis heute gebräuchlich. Tarnfarben des deutschen Heeres etwa erkannte man bis 1944 stets durch eine 7 oder 8 an erster Stelle. Für die FGSO muss die Farbqualität insbesondere auch die Anforderungswerte an die Griffigkeit von Fahrbahnoberflächen erfüllen – und sie dürfen unter anderem nicht reflektieren, fluoreszieren, aktiv leuchten oder nachleuchten.
Liselotte Jost-Zürcher
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