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Alkoholanbieter bleiben im Visier der Gemeinde
| 21. Januar 2012
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Karin Leuenberger und Mike Neeser (von links), beide von der Suchtpräventionsstelle Blaues Kreuz, Bern, am Info-Abend in Huttwil. Rechts der zuständige Gemeinderat und Präsident der Kommission öffentliche Sicherheit, Adrian Wüthrich. Bild: ljw
Alkohol-Testkäufe in Huttwil. Alkohol-Testkäufe, wie sie in den letzten zwei Jahren auch in Huttwil durchgeführt wurden, sollen den Jugendschutz soweit als möglich durchsetzen helfen. Zudem soll die Bevölkerung zum Thema sensibilisiert werden. Am Donnerstagabend fand dazu in der Aula Hofmatt, Huttwil, ein Informationsanlass statt.
2011 wurden in Huttwil 25 Alkohol-Testkäufe durchgeführt; acht davon fielen negativ aus. Das heisst, Jugendlichen unter 16 Jahren wurden in Restaurants oder Geschäften alkoholische Getränke verkauft oder Jugendlichen unter 18 Jahren gebrannte alkoholische Getränke. Das verstösst klar gegen das Gesetz. «Alkohol ist eine psychoaktive Droge und eines der wirksamsten Zellgifte. Rauschtrinken schädigt das Gehirn; bei Jugendlichen besonders stark», sagte Mike Neeser von der Suchtpräventionsstelle Blaues Kreuz, Bern. Bei den Testkäufen gehe es insbesondere darum, den Jugendschutz zu fördern, die Bevölkerung zu sensibilisieren und den Alkoholverkauf an Jugendliche so weit als möglich zu drosseln.
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2011 wurden in Huttwil 25 Alkohol-Testkäufe durchgeführt; acht davon fielen negativ aus. Das heisst, Jugendlichen unter 16 Jahren wurden in Restaurants oder Geschäften alkoholische Getränke verkauft oder Jugendlichen unter 18 Jahren gebrannte alkoholische Getränke. Das verstösst klar gegen das Gesetz. «Alkohol ist eine psychoaktive Droge und eines der wirksamsten Zellgifte. Rauschtrinken schädigt das Gehirn; bei Jugendlichen besonders stark», sagte Mike Neeser von der Suchtpräventionsstelle Blaues Kreuz, Bern. Bei den Testkäufen gehe es insbesondere darum, den Jugendschutz zu fördern, die Bevölkerung zu sensibilisieren und den Alkoholverkauf an Jugendliche so weit als möglich zu drosseln.
Bundesgerichtsentscheid irritiert
Das Timing für den Informationsanlass war perfekt: Einen Tag vorher hatte das Bundesgericht in Lausanne entschieden, dass Personal, welches Alkohol an jugendliche «Lockvögel» verkauft, nicht bestraft werden darf. Denn das Bundesgericht erachtet Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche als verdeckte Ermittlung. Fehlbare Händler können deshalb nicht strafrechtlich belangt werden, solange der Bund oder die Kantone die Verwertung der Beweise nicht ausdrücklich erlauben. Das Gesetz, dass der Alkoholverkauf an Jugendliche verboten ist, besteht dennoch – mit möglichen Strafrechtlichen oder Verwaltungsrechtlichen Massnahmen. «Der Bundesgerichtsbeschluss hat einige Verwirrung ausgelöst», stellte Mike Neeser fest. Eine diesbezügliche Motion, welche die Rechtslage klären soll, befinde sich aber seit längerer Zeit beim Nationalrat.
Rigorose Massnahmen möglich
Immerhin sind bei Vergehen Verwaltungsrechtliche Massnahmen möglich, das heisst Verwarnung, im Wiederholungsfall Massnahmen wie etwa Alkoholverkaufsverbot während einer gewissen Zeit oder im schlimmsten Fall die Schliessung des Lokals. Die Verwaltungsrechtlichen Massnahmen werden vom Regierungsstatthalter verfügt. «Nachdem der Bundesgerichtsbeschluss bekannt geworden ist, haben wir mit den Regierungsstatthaltern von verschiedenen Verwaltungskreisen gesprochen. Sie sind einhellig dafür, dass wir die Testkäufe weiterführen», so Neeser. Weil die Angelegenheit bereits in den Händen des Nationalrats liegt, hat der Huttwiler Grossrat Adrian Wüthrich, auf dessen Initiative hin der Abend zustande kam, darauf verzichtet, im Grossen Rat einen diesbezüglichen Vorstoss einzureichen.
Auftrag der Gesundheitsdirektion
Die Suchtpräventionsstelle Blaues Kreuz führt die Alkohol-Testkäufe nicht aus eigenen Stücken durch; sie hat dazu den Auftrag von der Gesundheitsdirektion. Die Jugendlichen, welche sich freiwillig für die Testkäufe zur Verfügung stellen, stammen laut der Projektleiterin Karin Leuenberger stets aus einer andern Region. Sie werden auf ihren Einsatz vorbereitet und von einer Fachperson, in der Regel von Karin Leuenberger selbst, begleitet. Die Eltern der Minderjährigen wissen über deren «Einsatz» Bescheid. Das Ergebnis jedes Testkaufs wird protokolliert und mit der allfälligen Verkaufsquittung dem zuständigen Regierungsstatthalteramt zugestellt. Die Suchtpräventionsstelle Blaues Kreuz hat im Jahr 2000 mit solchen Alkohol-Testkäufen begonnen. Damals fielen fast 80 % der getesteten Betriebe durch. 2010 wurden im Kanton Bern rund 400 Betriebe getestet. Bei 31% von ihnen wurde Alkoholverkauf an Jugendliche festgestellt. Huttwil entspricht in etwa diesem Durchschnitt. «Es ist unser Ziel, dass 100 % aller getesteten Betriebe einen Ausweis von den jungen Käufern verlangen und diese nicht mit Alkohol bedienen», sagte der Präsident der zuständigen Kommission für öffentliche Sicherheit (KöS), Adrian Wüthrich. «Wir werden auch 2012 Alkohol-Testkäufe durchführen lassen.»
Karin Leuenberger und Mike Neeser empfehlen generell:
– Ohne Ausweis kein Alkohol!
– Alle Arten von Alkohol erst ab 18 Jahren (einfacher zu überprüfen)
– Attraktive alkoholfreie Getränke anbieten und bei der Preis- und Sortimentsgestaltung darauf achten, alkoholfreie Getränke deutlich billiger als die alkoholische zu verkaufen.
Gegen 50 Interessierte haben sich am Donnerstagabend über das Thema Jugend und Alkohol kompetent informieren zu lassen.
Liselotte Jost-Zürcher
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